Mitgliedschaft

Auszug aus den Statuten:

Art. 5 Mitgliedschaft

5.1 Mitgliederkategorien
Der Verein kennt folgende Mitgliederkategorien:
ordentliche Mitglieder; Gönnermitglieder.

5.2 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Vereinszweck unterstützt. Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstands.

5.3 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
durch Austritt per Ende eines Kalenderjahres; durch Ausschluss aus wichtigen Gründen durch den Vorstand; durch Tod (bei natürlichen Personen) oder Auflösung (bei juristischen Personen). Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge besteht nicht.

Art. 6 Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederversammlung setzt die jährlichen Mitgliederbeiträge fest. Unterschiedliche Beiträge für verschiedene Mitgliederkategorien sind zulässig.